Einzelfallhilfe

Einzelfallhilfe

Hilfen für Familien in Not -
Wichtige Informationen

Die schwere Erkrankung eines Kindes reißt Familien aus ihrer bisherigen Routine und Sicherheit. Ängste um das eigene Kind, die Situation von Geschwisterkindern und die finanzielle Belastung, die es bedeutet, wenn die Eltern wochenlang nicht arbeiten können, belasten nicht nur kurzfristig, sondern mitunter viele Jahre. Die individuelle familiäre Situation ist dabei in jeder Familie anders, die Bedürfnisse und Anforderungen sind oft nicht immer absehbar.

Wenn zur gesundheitlichen Situation auch noch finanzielle Not hinzukommt, setzt unsere Hilfe ein. Im Rahmen unserer Einzelfallhilfe fördern wir Therapiegeräte, therapeutische Unterstützung und andere Hilfsmittel oder erfüllen besondere Wünsche. Damit möchten wir dazu beitragen, Familien Lebensfreude zu schenken und ein Stück Normalität zu ermöglichen.

Die Sports360 voraussetzung

Voraussetzungen
für den Erhalt der Einzelfallhilfe

Unsere Einzelfallhilfe ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich: Die Hilfen können nur in Übereinkunft mit der Stiftungssatzung und zweckgebunden erfolgen. Die Erfüllung der Hilfeleistung erfolgt möglichst schnell und weitgehend unbürokratisch.

Eine Person kann lediglich unterstützt werden, wenn sie als wirtschaftlich hilfebedürftig nach § 53 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO) eingeordnet werden kann. Daher ist die Zuwendung an Familieneinkommensgrenzen gebunden.

Voraussetzung für die Förderung von Therapien, OPs oder Hilfsmitteln o. ä. ist der Nachweis der Ablehnung der (anteiligen) Kostenübernahme seitens Ihrer Krankenkasse bzw. das Ausschöpfen von Leistungen der Gesetzgeber oder Dritter (z. B. Eingliederungshilfen, staatliche Zuschüsse etc.). Somit kommt unsere Hilfe wirklich denjenigen zugute, die sie am dringendsten benötigen und keine andere Möglichkeit haben, sich entsprechende Mittel zu beschaffen.

Was wir fördern

  • therapeutische Maßnahmen
    (z. B. tiergestützte Therapien wie Hunde-, Reittherapien, Bewegungs-, Kreativtherapien)
  • therapeutische Geräte
    (z. B. Motorik-, Vibrationsgeräte, Steh- und Lauftrainer)
  • medizinische Hilfsmittel
    (z. B. Lagerungssysteme, Orthesen, Lauflernhilfen, Rollstühle)
  • behindertengerechte Umbauten
    (z. B. Treppenlifte, Rampen, Fingerprint-Systeme)
  • behindertengerechte Umbauten an Neu- oder Gebrauchtwagen
    (max. 70.000 km Laufleistung, <5 Jahre alt, im Eigentum)
  • Fortbewegungs-/Transportmittel
    (z. B. behindertengerechte Fahrräder, Reha-Buggies, Zubehör)
  • Unterstützung zur Teilhabe und Chancengleichheit für Bildung, Freizeit und Gesundheit
  • Hilfen für Geschwisterkinder

Was wir nicht fördern

  • Autokauf
  • Haus-/Wohnungskauf
  • Makler- und Kautionskosten
  • laufende Miet(neben)kosten
  • Delfintherapie
  • Operationen im Ausland
  • Assistenzhund
  • Anwaltskosten
  • Passgebühren
  • Geldstrafen
  • Darlehen
  • Übernahme von Schulden
  • Zahnimplantate
  • private Urlaubsreisen
  • u. Ä.

Aktuelle Förderprojekte

Wichtige Informationen
zur Antragstellung

Um Ihr Anliegen best- und schnellstmöglich bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen einige Informationen und persönliche Dokumente. Bitte lesen Sie unsere Informationen aufmerksam durch und füllen die Formulare wahrheitsgemäß aus.
Bei Unsicherheiten oder Rückfragen sprechen Sie uns sehr gerne an!

Dokumentendownload

Hier finden Sie die relevanten Dokumente für Ihren Antrag zum Download.
Bitte senden Sie diese mit dem Antrag und Ihren weiteren Unterlagen zu.

Selbstauskunft

Download

Einwilligungserklärung zur Verarbeitung
personenbezogener Daten

Download

Einwilligung zur Veröffentlichung
von Foto- und/oder Filmaufnahmen

Download

Übersicht Unterlagen

(s. ebenfalls Checkliste in der Selbstauskunft)

  • Selbstauskunft mit Beschreibung der Notsituation und Bedarf/Wunsch
  • Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Einwilligung zur Veröffentlichung von Foto- und/oder Filmaufnahmen
  • Sozialbericht einer Beratungsstelle (Diakonie, Caritas etc.) zur Bestätigung der aktuellen Notsituation
  • Kopie Personalausweise des betreffenden Kindes und Erziehungsberechtigten
  • Einkommensnachweise der letzten 3 Monate, Lohnsteuerjahresausgleich vom Vorjahr (aller im Haushalt lebender Personen)
  • Nachweise/Bescheide weiterer Einnahmen (Eltern-, Wohn- Kindergeld, Unterhalt, Bürgergeld, etc.)
  • aktuellen Arztbericht
  • Kostenvoranschlag gewünschtes Hilfsmittel/gewünschte Therapie oder Maßnahme Zu- bzw. Absage der Krankenkasse oder anderer Einrichtungen/Institutionen

Ein Sozialbericht einer Beratungsstelle (Diakonie, Caritas etc.) dient zur Bestätigung Ihrer aktuellen Notsituation. Meist ist die Beratung in einer Organisation hilfreich, um auch umfassende Informationen über staatliche/gesetzliche Förderungen zu erhalten. Die soziale Beratungsstelle kann auch für Sie einen Antrag bei der Sports360 Stiftung stellen.

Wenn Sie die Formulare heruntergeladen und ausgefüllt sowie die weiteren Unterlagen zusammengestellt haben, können Sie uns diese als PDF- oder JPG-Dateien zusenden. Achten Sie bitte darauf, dass mehrseitige Dokumente oder Berichte zusammenhängend in einer PDF-Datei versendet werden.

Uns ist bewusst, dass diese Anforderung für Sie sehr umfangreich sind. Es können jedoch nur vollständig ausgefüllte und zusammengestellte Unterlagen geprüft werden. Ohne entsprechende Nachweise und Auskünfte können wir leider keine Unterstützung erbringen.

Zuwendungen sind freiwillige Leistungen der Sports360 Stiftung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung. Eine Ablehnung kann auch ohne Angaben von Gründen erfolgen. Auch bei Erfüllung der Voraussetzungen besteht kein Anspruch auf Leistung. Die Sports360 Stiftung entscheidet nach Richtlinien, eigenem Ermessen und gemäß der zur Verfügung stehenden Mittel. Die Ablehnung eines Unterstützungsantrages kann auch ohne Angabe von Gründen erfolgen.

Sollten sich Unterstützungsanträge inhaltlich ändern
oder nicht mehr aktiv sein, sind uns Änderungen unverzüglich mitzuteilen.